Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
Unter der “vorweggenommenen Erbfolge” versteht man sämtliche Vermögensübertragungen zu Lebzeiten des Erblassers, insbesondere Schenkungen, die in der Erwartung vorgenommen werden, dass der Erwerber (Beschenkte) im Erbfall das Vermögen ohnehin erhalten wird. Das Erbrecht des Erwerbers wird sozusagen vorweggenommen und somit vorzeitig erfüllt.
Der Erblasser hat es noch zu Lebzeiten somit vollständig in der Hand, wer seinen Nachlass erhält und ob mit den Schenkungen mögliche Gegenleistungen verbunden werden sollen. Die Vorteile und Ziele einer Vorweggenommenen Erbfolge sind zahlreich, z.B.:
- Erhaltung des Familien- und Betriebsvermögens
- Versorgung des Schenkers und seiner Angehörigen
- Reduzierung der Steuerlast
- Minderung oder gar Ausschluss von Pflichtteilsansprüchen