Glossar zu den Begriffen aus dem Erbrecht
Dieser Erbrecht-Glossar dient Ihnen zur Erklärung und Erläuterung der verschiedenen Grundbegriffe des deutschen Erbrechts. Das Glossar soll lediglich zum besseren Verständnis beitragen und erhebt keinen Anspruch, auf eine wissenschaftliche Ausarbeitung oder auf Vollständigkeit.
Dieser Glossar kann und soll auch auf keinen Fall eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht ersetzen!