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Glossar zu den Begriffen aus dem Erbrecht

Dieser Erbrecht-Glossar dient Ihnen zur Erklärung und Erläuterung der verschiedenen Grundbegriffe des deutschen Erbrechts. Das Glossar soll lediglich zum besseren Verständnis beitragen und erhebt keinen Anspruch, auf eine wissenschaftliche Ausarbeitung oder auf Vollständigkeit.

Dieser Glossar kann und soll auch auf keinen Fall eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht ersetzen!

Zusatzpflichtteil

Ist einem Pflichtteilsberechtigten ein Erbteil hinterlassen, der geringer ist, als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (also geringer als sein Pflichtteil), so kann der pflichtteilsberechtigte Erbe von den Miterben den Wert des an der Hälfte fehlenden Teils als Zusatzpflichtteil verlangen (§ 2305 BGB).

Zuwendungsverzicht

Wer durch Testament als Erbe eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht ist, kann durch Vertrag mit dem Erblasser auf die Zuwendung verzichten (§ 2352 BGB). Dasselbe gilt für einen erbvertraglich bedachten Dritten.

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